Skip to main content

2025-12-03: Dienstanweisung 25/1 Prävention von Schädlingsbefall

Gültigkeit: Ab sofort für alle Teammitglieder und externe Partner. Ziel: Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Umfelds für Patienten und Mitarbeiter durch Entzug von Nahrungsquellen und Nistplätzen für Schädlinge.

Vgl. auch 2015-12-04: Dienstanweisung: Verhalten bei Sichtung von Schädlingen (Schaben)


1. Grundsatz

In einer Gesundheitseinrichtung wie der PVE Wien West ist Hygiene die Basis unserer Arbeit. Schädlinge werden oft unbeabsichtigt durch Lebensmittelreste oder Verpackungsmaterial eingeschleppt. Um dieses Risiko zu minimieren, gelten für alle Räumlichkeiten (medizinische Bereiche, Büros und Sozialräume) folgende verbindliche Regeln.

2. Umgang mit Lebensmitteln & Speiseresten

Lebensmittel sind die Hauptursache für den Zuwachs von Schädlingen.

  • Keine offenen Lebensmittel: Die Lagerung von offenen Lebensmitteln (Kekspackungen, Obst, Brot) in Schreibtischschubladen, Garderobenschränken oder Behandlungsräumen ist strikt untersagt.

  • Vorratsdose-Pflicht: Alle im Haus gelagerten Lebensmittel müssen in fest verschließbaren Behältern (Glas oder Hartplastik mit Dichtung) aufbewahrt werden.

  • Sofortige Reinigung: Krümel auf Tischen oder verschüttete Flüssigkeiten müssen umgehend entfernt werden.

  • Spülbecken-Regel: Schmutziges Geschirr darf nicht über Nacht oder über das Wochenende im Spülbecken stehen bleiben. Nutzen Sie den Geschirrspüler und starten Sie diesen rechtzeitig.

3. Entsorgung von Abfällen

  • Biomüll & Essensreste: Abfälle, die organische Reste enthalten (z. B. Obstreste, Mittagsmenüs), dürfen nur in den dafür vorgesehenen, schließbaren Mülleimern in der Küche entsorgt werden.

  • Tägliche Leerung: Die Mülleimer in der Küche sind am Ende jedes Arbeitstages zu entleeren.

  • Kein Essen im Papiermüll: Entsorgen Sie keine Lebensmittelverpackungen mit Restanhaftungen im Papiermüll am Schreibtisch.

4. Ordnung am Arbeitsplatz & Lagerhaltung

Schädlinge bevorzugen dunkle, ungestörte Rückzugsorte.

  • Kartonagen-Verbot: Kartons (insbesondere Wellpappe) sind ideale Nistplätze und werden oft zur Eiablage genutzt. Lieferkartons müssen umgehend nach der Warenübernahme entleert und im Altpapiercontainer entsorgt werden. Eine dauerhafte Lagerung von Kartons in Aufenthalts- oder Lagerräumen ist zu vermeiden.

  • Sauberkeit in den Garderoben: Bitte halten Sie auch Ihre persönlichen Spinde sauber. Alte Lebensmittelreste in Taschen oder Schränken sind zu vermeiden.

5. Meldepflicht bei Mängeln

Sollten Ihnen bauliche Mängel auffallen (z. B. lose Fußleisten, Ritzen in Wänden oder feuchte Stellen unter Spülbecken), melden Sie diese bitte umgehend der Standortleitung, da dies potenzielle Zugangswege für Schädlinge sind.

Gemeinsam für die Hygiene: Nur wenn wir uns alle konsequent an diese einfachen Regeln halten, schützen wir unseren Standort vor unliebsamen Gästen und sichern die Qualität unserer Patientenversorgung.