2025-12-04: Dienstanweisung 25/1 Verhalten bei Sichtung von Schädlingen (Schaben)
Gültigkeit: Ab sofort für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PVE Wien West. Ziel: Sicherstellung der hygienischen Integrität unserer Räumlichkeiten und sofortige Eindämmung eines etwaigen Befalls.
Vgl auch: 2025-12-03: Dienstanweisung: Prävention von Schädlingsbefall
1. Einleitung
In medizinischen Einrichtungen ist die absolute Hygiene oberstes Gebot. Die Sichtung von Schaben (Kakerlaken) ist kein Zeichen mangelnder Sauberkeit einzelner Personen, erfordert aber ein sofortiges, koordiniertes Handeln, um eine Ausbreitung zu verhindern und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
2. Sofortmaßnahmen bei Sichtung
Sollten Sie eine Schabe sichten (egal ob lebend oder tot), sind folgende Schritte umgehend einzuleiten:
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Meldung: Informieren Sie sofort die Standortleitung oder den Hygienebeauftragten [Name/Position einfügen].
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Dokumentation: Notieren Sie Ort, Uhrzeit und ungefähre Anzahl der gesichteten Tiere. Falls möglich: Ein Foto mit dem Smartphone machen.
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Sicherung: Das Tier (falls tot) nicht mit bloßen Händen berühren. Entsorgen Sie es in einem verschlossenen Plastikbeutel im medizinischen Abfall, damit es für den Schädlingsbekämpfer zur Bestimmung der Art zur Verfügung steht.
3. Präventive Verhaltensregeln für das Team
Um Schädlingen keine Nahrungsgrundlage oder Nistmöglichkeiten zu bieten, ist folgendes strikt einzuhalten:
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Lebensmittel: Offene Lebensmittel dürfen nicht in den Umkleiden, Behandlungsräumen oder Büros gelagert werden. Nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen, fest verschließbaren Behälter in der Personalküche.
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Küchenhygiene: Krümel und Speisereste sind sofort zu entfernen. Geschirr muss umgehend in den Geschirrspüler geräumt werden (kein "Einweichen" über Nacht im Spülbecken).
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Müllentsorgung: Müllbehälter mit organischen Resten müssen täglich geleert werden.
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Warenannahme: Kartonagen aus Lieferungen (insb. Lebensmittel oder medizinisches Material) sollten zeitnah entsorgt werden, da Schaben oft über Verpackungsmaterial eingeschleppt werden.
4. Professionelle Bekämpfung
Die Bekämpfung erfolgt ausschließlich durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma.
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Es ist untersagt, private Insektensprays oder Köderdosen aufzustellen, da diese die professionellen Monitoring-Systeme stören können.
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Bitte lassen Sie die vom Fachpersonal aufgestellten Monitor-Fallen (kleine Klebefallen unter Schränken etc.) unberührt.
Wichtig: Ein Schädlingsbefall ist kein Tabuthema. Nur durch frühzeitige Meldung können wir diskret und effektiv reagieren, bevor ein größeres Problem entsteht.
Kontakt bei Rückfragen
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Hygienebeauftragte/r: [Name]
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Standortleitung: [Name]